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DER WEG ZUR KUR

1) ANTRAG stellen

Lassen Sie sich jedenfalls von Ihrem Hausarzt beraten, unabhängig davon, ob Sie den Kuraufenthalt auf eigene Kosten in Anspruch nehmen wollen oder die Sozialversicherung dafür aufkommen soll.
Der Arzt (oder bei akuten Erkrankungen das Krankenhaus) füllt das entsprechende Antragsformular für Sie aus und weiß auch, welche Versicherungsanstalt für eine mögliche Kostenübernahme zuständig ist.
Sie finden den Kurantrag zum Download auch hier.

2) BEWILLIGUNG des Versicherungsträgers

Der Versicherungsträger prüft sowohl versicherungs-rechtliche als auch medizinische Voraussetzungen für eine Kostenübernahme.
So sind z.B. für die Wiederholung von Kuraufenthalten in den Satzungen der einzelnen Versicherungsanstalten bestimmte Wartezeiten (meist ein oder zwei Jahre) vorgesehen, die nur dann nicht gelten, wenn sich der bestehende Zustand akut verschlechtert oder eine neue Erkrankung auftritt.

In der Mehrzahl der Fälle wird nach Einlangen des Antrages eine ärztliche Kontrolluntersuchung durchgeführt, oft kann jedoch auch bereits anhand der ärztlichen Angaben im Kurantrag bzw. der beigelegten Befunde eine Entscheidung getroffen werden.
Achten Sie bitte darauf, dass der medizinische Sachverhalt von Ihrem Arzt oder Krankenhaus möglichst klar und detailliert im Antragsformular angegeben wird. Die angegebenen Wünsche hinsichtlich Kurort bzw. Einrichtung werden meist berücksichtigt.

Der Sozialversicherungsträger teilt Ihnen die Entscheidung über Ihren Antrag schriftlich mit. Warten Sie diese Mitteilung bitte unbedingt ab, ehe Sie die Kur absolvieren, da die meisten Versicherungen eine nachträgliche Kostenübernahme ablehnen.
Unter Berücksichtigung der medizinischen Erfordernisse sowie sozialer und wirtschaftlicher Aspekte, wird der Aufenthalt in einer Einrichtung des Versicherungsträgers bzw. einer Vertragseinrichtung, oder ein Kostenzuschuss zu einem Kuraufenthalt bewilligt.

Bei Aufenthalt in einer Kureinrichtung werden die Kosten direkt mit der Versicherung verrechnet. Wurde Ihnen ein Zuschuss bewilligt, müssen Sie den Kuraufenthalt auf eigene Kosten absolvieren und erhalten den Kostenbeitrag nach Vorlage der Rechnungen bei Ihrer Versicherung.

3) EINLADUNGSSCHREIBEN:

Sollte Ihnen ein Kuraufenthalt in unserer Einrichtung zugesprochen werden, erhalten Sie ein Einladungsschreiben mit dem Termin für Ihren Aufenthalt. Wenn Sie Änderungswünsche haben werden wir bemüht sein, nach Möglichkeit auf Ihre Wünsche einzugehen.

4) KURANTRITT zum vereinbarten Termin:

Wir freuen uns Sie am vereinbarten Termin bei uns begrüßen zu dürfen.
(Wenn Sie Ihren bewilligten Aufenthaltstermin nicht wahrnehmen können, melden Sie sich bitte bei uns ab: 04262/20 71 -510 oder DW -511. Achtung: Bei nicht gemeldetem Fernbleiben erlischt Ihre Bewilligung!) (Bei Aufenthalt in einer Kureinrichtung werden die Kosten direkt mit der Versicherung verrechnet. Wurde Ihnen ein Zuschuss bewilligt, müssen Sie den Kuraufenthalt auf eigene Kosten absolvieren und erhalten den Kostenbeitrag nach Vorlage der Rechnungen bei Ihrer Versicherung.)


PRIVATKURGÄSTE:

Neben der bewilligungspflichtigen Kur haben Sie in unserem Haus auch die Möglichkeit einen privaten Kuraufenthalt zu absolvieren. Der Preis setzt sich aus dem Hotelpreis und dem Preis verschiedener Therapien zusammen. Sie können unser vielfältiges Angebot auch unserer Preisliste entnehmen.
Neben zahlreichen Möglichkeiten im Haus finden Sie auch eine Vielzahl an Ausflugszielen in der Umgebung.


Preisliste 2010


Weitere Infos:

Österr. Sozialversicherung 

 
 

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